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Ausbildung zur MFA in Köln, Bonn & Düsseldorf: Ablauf & Vergütung

Medizinische Fachangestellte: Berufsfeld und Nachfrage

Medizinische Fachangestellte (MFA) sind in Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhausambulanzen tätig. Sie koordinieren Patientenströme, unterstützen bei Untersuchungen und Behandlungen, führen Verwaltungsaufgaben durch und übernehmen zunehmend Aufgaben in Praxismanagement und Qualitätssicherung. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist der Beruf der Medizinischen Fachangestellten seit Jahren einer der meistgewählten Ausbildungsberufe in Deutschland – im Jahr 2025 begannen rund 17.800 Menschen diese Ausbildung.

Im Rheinland – insbesondere in Köln, Bonn und Düsseldorf – besteht eine hohe Dichte an Arztpraxen, MVZ und spezialisierten Versorgungseinrichtungen. Der Bedarf an qualifizierten MFA ist entsprechend kontinuierlich hoch.

Ausbildungsstruktur: Dual und drei Jahre

Die MFA-Ausbildung ist eine staatlich anerkannte duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie dauert regulär drei Jahre und findet parallel in der Ausbildungspraxis und in der Berufsschule statt.

Ausbildungsbetriebe sind in der Regel niedergelassene Arztpraxen oder MVZ, die von der zuständigen Ärztekammer als Ausbildungsstätte zugelassen sind. Im Raum Köln und Bonn ist die Ärztekammer Nordrhein (Sitz: Düsseldorf) die zuständige Kammer; sie schließt den Ausbildungsvertrag ab, registriert ihn und organisiert die Abschlussprüfung.

Der Berufsschulunterricht findet an Berufskollegs statt. Im Raum Bonn ist dies beispielsweise das Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn. In Köln und Düsseldorf stehen ebenfalls spezialisierte Berufskollegs zur Verfügung. Der Unterricht deckt fachspezifische Lernfelder (Patientenbetreuung, Praxismanagement, Hygiene, Diagnostik) sowie allgemeinbildende Fächer ab.

Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 1. August jeden Jahres. Eine Einstellung ist nach Rücksprache mit der Kammer auch bis zum 1. Oktober möglich. Eine Teilzeitausbildung ist gemäß § 7a BBiG möglich; sie verlängert die Ausbildungszeit, höchstens jedoch auf das Eineinhalbfache (4,5 Jahre). Bei nachweislich sehr guten Leistungen kann die Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzt werden.

Inhalte nach Ausbildungsjahr

Die Ausbildungsordnung für MFA strukturiert die Inhalte in aufbauenden Lernfeldern:

Erstes Ausbildungsjahr: Grundlegende Tätigkeiten an Empfang und Rezeption, Vorbereitung des Behandlungsraums, Assistenz bei einfachen Untersuchungen und Erste-Hilfe-Grundlagen. Die Auszubildenden lernen den Praxisbetrieb, den Patientenempfang und administrative Abläufe kennen.

Zweites Ausbildungsjahr: Schwerpunkt auf Praxismanagement – Terminplanung, Abrechnung nach EBM und GOÄ, Qualitätsmanagement sowie erweiterte medizinische Assistenzleistungen. Die Berufsschule vertieft Praxisorganisation und fachspezifische Kommunikation.

Drittes Ausbildungsjahr: Vertiefung diagnostischer Tätigkeiten (z. B. Blutentnahme, EKG, Laborgrundlagen), Ernährungsberatung, spezifische Untersuchungssituationen je nach Facharztpraxis sowie Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung findet bei der Ärztekammer statt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Ein bestandenes Berufsschulzeugnis mit entsprechenden Leistungen kann zusätzlich zur Fachoberschulreife berechtigen.

Ausbildungsvergütung nach Gehaltstarifvertrag MFA

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte, der zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MFA (AAA) ausgehandelt wird. Der seit dem 1. Januar 2025 gültige Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. Januar 2025:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.000 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.100 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.200 Euro

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Beträge in jedem Ausbildungsjahr um weitere 50 Euro:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.050 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.150 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro

Die Vergütung bezieht sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden; Berufsschulzeiten werden als Arbeitszeit angerechnet.

Ein wichtiger Hinweis: Der Gehaltstarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Er gilt nur dann verbindlich, wenn die Praxis Mitglied der AAA und die Auszubildende Mitglied des vmf ist. In der Praxis zahlen viele Praxen die Tarifvergütung auch ohne formale Tarifbindung, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Der aktuelle Stand sollte daher vor Vertragsabschluss direkt bei der Ärztekammer Nordrhein oder dem vmf erfragt werden.

Quelle: Bundesärztekammer, Gehaltstarifvertrag MFA ab 01.01.2025, Stand Dezember 2024; BIBB Datenreport 2025.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung stehen MFA mehrere Entwicklungswege offen: Sie können in ihrer Ausbildungspraxis übernommen werden, in eine andere Fachrichtung wechseln oder sich zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung (früher: Arztfachhelferin) oder zur MFA mit Qualifikationserweiterung weiterbilden. Spezielle Fortbildungen in Bereichen wie Wundmanagement, Hygienemanagement oder Praxismanagement sind anerkannt und eröffnen zusätzliche Verantwortungsbereiche.

Für MVZ und größere Einrichtungen im Rheinland ist die MFA-Ausbildung außerdem ein bedeutender Rekrutierungskanal: Wer ausbildet, bindet frühzeitig qualifiziertes Personal ans Haus.

Bewerbung und nächste Schritte im Rheinland

Ausbildungsplätze als MFA werden in der Regel direkt bei Arztpraxen oder MVZ beantragt. Die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht auf ihrer Website (aekno.de) eine Ausbildungsplatzbörse und Informationen zum Ausbildungsvertrag. Bewerbungen sollten idealerweise zwölf bis achtzehn Monate vor dem gewünschten Ausbildungsbeginn eingereicht werden, da viele Praxen früh planen.

Für Praxen und MVZ, die selbst ausbilden möchten, ist eine Zulassung als Ausbildungsstätte durch die Ärztekammer Nordrhein erforderlich. Die Kammer prüft dabei, ob die Einrichtung die fachlichen, personellen und räumlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung erfüllt.

HÄUFIGE FRAGEN
Wie lange dauert die Ausbildung zur MFA?
Die duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz dauert regulär drei Jahre. Bei nachweislich sehr guten Leistungen kann sie um bis zu zwölf Monate verkürzt werden; eine Teilzeitausbildung nach § 7a BBiG verlängert sie auf höchstens das Eineinhalbfache (4,5 Jahre).
Wie viel verdient man in der MFA-Ausbildung?
Nach dem Gehaltstarifvertrag MFA beträgt die Vergütung ab 1. Januar 2025 im 1. Ausbildungsjahr 1.000 €, im 2. Jahr 1.100 € und im 3. Jahr 1.200 € brutto monatlich. Ab 1. Januar 2026 steigen die Beträge um jeweils 50 € auf 1.050 €, 1.150 € und 1.250 €.
Ist die Ausbildungsvergütung für MFA tariflich verbindlich?
Nur eingeschränkt: Der Gehaltstarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich und gilt formal nur, wenn die Praxis Mitglied der AAA und die Auszubildende Mitglied des vmf ist. Viele Praxen zahlen die Tarifvergütung dennoch freiwillig. Der aktuelle Stand sollte vor Vertragsabschluss bei der Ärztekammer Nordrhein oder dem vmf erfragt werden.
Wer ist für die MFA-Ausbildung im Rheinland zuständig?
Im Raum Köln, Bonn und Düsseldorf ist die Ärztekammer Nordrhein zuständig. Sie schließt den Ausbildungsvertrag ab, registriert ihn, prüft Ausbildungsstätten und organisiert die Abschlussprüfung.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der MFA-Ausbildung?
Absolventinnen können sich unter anderem zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung oder mit Qualifikationserweiterungen in Bereichen wie Wundmanagement, Hygienemanagement oder Praxismanagement weiterbilden.