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Wahlleistungen: Chefarztbehandlung & Einbettzimmer — was kostet es?

Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Das Krankenhaus ist verpflichtet, jeden Patienten medizinisch angemessen zu versorgen — unabhängig davon, ob er gesetzlich oder privat versichert ist. Die sogenannten Wahlleistungen gehen darüber hinaus: Sie sind freiwillig, kostenpflichtig und müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die zwei häufigsten Wahlleistungen sind die ärztliche Wahlleistung (Chefarztbehandlung) und die Unterkunfts-Wahlleistung (Einbettzimmer oder Zweibettzimmer).

Gesetzlich Versicherte haben auf diese Leistungen keinen Anspruch über ihre Krankenkasse. Sie bezahlen sie entweder selbst oder über eine Krankenhaus-Zusatzversicherung.

Ärztliche Wahlleistung: Chefarztbehandlung

Mit der ärztlichen Wahlleistung vereinbaren Sie, dass der leitende Arzt (Chefarzt) oder ein von ihm benannter Stellvertreter Sie persönlich behandelt und operiert. Die Abrechnung erfolgt nicht nach dem DRG-Fallpauschalen-System, das für Kassenpatienten gilt, sondern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Behandlung ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Bei einer aufwändigen Operation können sie schnell mehrere tausend Euro betragen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. März 2025 (III ZR 40/24) klargestellt, dass sich Wahlleistungen eindeutig von allgemeinen Krankenhausleistungen unterscheiden müssen.

Bitte beachten: Die wahlärztliche Leistung gilt für alle an der Behandlung beteiligten Ärzte, sobald eine entsprechende Wahlleistungsvereinbarung getroffen wurde — also nicht nur für den Chefarzt, sondern auch für Anästhesisten und weitere Spezialisten.

Unterkunfts-Wahlleistung: Einbettzimmer & Zweibettzimmer

Standardmäßig werden Patienten in Mehrbettzimmern untergebracht. Wer ein Ein- oder Zweibettzimmer möchte, vereinbart dies als Wahlleistung. Die Kosten legt das Krankenhaus selbst fest und rechnet in Tagessätzen ab.

Richtwerte 2025/2026:

  • Zweibettzimmer: ca. 40 bis 80 Euro pro Tag
  • Einbettzimmer: ca. 100 bis 200 Euro pro Tag; bundesweiter Durchschnitt ca. 130 Euro pro Tag

Die Spanne ist erheblich: In Bayern liegen die Kosten für ein Einbettzimmer im Schnitt bei rund 147 Euro pro Tag, in Sachsen-Anhalt bei rund 92 Euro pro Tag (Quelle: klinikkosten.de, 2025).

Gesetzliche Obergrenze: Das Krankenhaus darf für die Unterkunfts-Wahlleistung keinen Preis verlangen, der in keinem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht (Krankenhausentgeltgesetz).

Wer zahlt Wahlleistungen?

Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst — es sei denn, sie haben eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung abgeschlossen, die Wahlleistungen abdeckt.

Privatversicherte haben je nach Tarif Anspruch auf Wahlleistungen ohne zusätzliche Kosten. In Basistarifen der PKV kann jedoch eine hohe Eigenbeteiligung anfallen — prüfen Sie Ihren Tarif vor dem Klinikaufenthalt.

Beamte können über die Beihilfe einen Teil der Unterkunftskosten erstattet bekommen. Der beihilfefähige Höchstsatz für die Wahlleistung Unterkunft beträgt ab April 2026 ca. 60,90 Euro pro Tag (BVA-Stand April 2026). Für den Rest kommen Beamte selbst auf oder nutzen eine Beihilfe-Ergänzungsversicherung.

Die Wahlleistungsvereinbarung: Was Sie beachten sollten

Vor Inanspruchnahme einer Wahlleistung ist eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung zwingend erforderlich (§ 17 KHEntgG). Das Krankenhaus ist verpflichtet, Sie vorab über Art und Kosten der Wahlleistungen zu informieren.

Empfehlungen:

  • Unterschreiben Sie die Vereinbarung erst nach vollständiger Aufklärung über die anfallenden Kosten.
  • Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre Zusatzversicherung die gewünschten Leistungen abdeckt.
  • Fragen Sie nach, ob der Chefarzt die Operation persönlich durchführt oder ob ein Vertreter eingesetzt wird.
  • Fragen Sie nach dem konkreten Tagessatz für die Unterkunft — dieser variiert von Klinik zu Klinik erheblich.

Wahlleistungen sind freiwillig. Die medizinische Versorgungsqualität im Rahmen der Regelversorgung entspricht den geltenden Standards.

HÄUFIGE FRAGEN
Was kostet eine Chefarztbehandlung?
Die Kosten hängen von Art und Umfang der Behandlung ab und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet — bei einer aufwändigen Operation können sie schnell mehrere tausend Euro betragen. Eine wahlärztliche Vereinbarung gilt für alle an der Behandlung beteiligten Ärzte, also auch Anästhesisten, nicht nur für den Chefarzt selbst.
Was kostet ein Einbettzimmer im Krankenhaus?
Als Richtwert für 2025/2026 gelten ca. 100 bis 200 Euro pro Tag, bundesweit im Schnitt rund 130 Euro pro Tag. Die Spanne ist regional erheblich: In Bayern liegen die Kosten im Schnitt bei rund 147 Euro pro Tag, in Sachsen-Anhalt bei rund 92 Euro pro Tag.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Wahlleistungen?
Nein. Gesetzlich Versicherte haben über die Krankenkasse keinen Anspruch auf Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Sie zahlen selbst oder über eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung.
Was bekommen Beamte für die Unterkunfts-Wahlleistung erstattet?
Der beihilfefähige Höchstsatz für die Wahlleistung Unterkunft beträgt ab April 2026 rund 60,90 Euro pro Tag (Stand BVA April 2026). Für die Differenz kommen Beamte selbst auf oder nutzen eine Beihilfe-Ergänzungsversicherung.
Ist eine schriftliche Vereinbarung für Wahlleistungen erforderlich?
Ja, eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung ist zwingend erforderlich (§ 17 KHEntgG). Das Krankenhaus muss Sie vorab über Art und Kosten der Wahlleistungen informieren, bevor Sie unterschreiben.