WLAN, TV & Telefon im Krankenhaus: Kosten und Tipps
Was übernimmt die Krankenkasse im Krankenhaus?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Krankenhausleistungen. Dazu gehören Unterkunft und Verpflegung im Standardzimmer sowie die ärztliche und pflegerische Versorgung. Medienleistungen wie WLAN-Zugang, Fernsehen oder ein eigenes Patiententelefon sind dagegen nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungsanspruchs — sie zählen zu den sogenannten Komfort- oder Wahlleistungen und werden separat berechnet.
WLAN im Krankenhaus
Ob und zu welchem Preis WLAN angeboten wird, entscheidet jedes Krankenhaus eigenständig. Die Preisspanne ist erheblich:
- Einige Kliniken bieten einen kostenlosen Basiszugang an — oft mit begrenztem Datenvolumen oder zeitlich begrenzt (z. B. wenige Stunden pro Tag kostenlos).
- Andere Häuser verlangen ein Tagesentgelt von etwa 1,50 bis 5 Euro für einen dauerhaften Zugang.
- Wer eine Wahlleistung Unterkunft (Einbett- oder Zweibettzimmer) gebucht hat, erhält WLAN vielerorts ohne Aufpreis inklusive.
Alternative: Nutzen Sie den mobilen Datentarif Ihres Smartphones als persönlichen WLAN-Hotspot, falls Ihr Mobilfunkvertrag das erlaubt. In vielen Kliniken ist Empfang vorhanden; lediglich in bestimmten Bereichen (z. B. Intensivstation, OP-Bereich) können Beschränkungen gelten.
Fernsehen im Krankenhaus
Ein TV-Gerät ist in den meisten Patientenzimmern vorhanden. Die Nutzung ist an vielen Kliniken kostenlos — für Kopfhörer, die im Mehrbettzimmer Rücksicht auf Mitpatienten erfordern, kann ein einmaliger Betrag von wenigen Euro anfallen (Beispiel: 2,50 Euro im Elisabeth Krankenhaus Recklinghausen). In Wahlleistungszimmern ist der Kopfhörer häufig inklusive.
Sollte die Nutzung in Ihrer Klinik kostenpflichtig sein, fragen Sie an der Rezeption oder Pforte nach dem genauen Tarif.
Telefon im Krankenhaus
Viele Krankenhäuser bieten am Bett ein Patiententelefon an. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise über ein aufladbares Guthabenkonto:
- Mindestaufladebetrag häufig 10 Euro
- Grundgebühr pro Tag z. B. 1,50 bis 2 Euro (inklusive Flatrate ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz)
- Gespräche ins Ausland und Anrufe zu Servicerufnummern (z. B. 0180er-Nummern) werden in der Regel zusätzlich berechnet
- In Wahlleistungszimmern entfällt die Grundgebühr oft
Auf Ihr eigenes Mobiltelefon fallen im Krankenhaus keine Extrakosten zu — es sei denn, Sie aktivieren kostenpflichtige Roaming- oder Mehrwertdienste. Informieren Sie sich, ob in bestimmten Stationen das Telefonieren eingeschränkt ist.
Wahlleistungszimmer: Was ist inklusive?
Wer ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer als Wahlleistung bucht, zahlt dafür je nach Klinik und Lage 50 bis 200 Euro pro Tag (teils mehr). Im Gegenzug sind WLAN, Kopfhörer und oft auch die Telefongrundgebühr im Paket enthalten. Die Wahlleistung Unterkunft ist eine freiwillige Zuzahlung, die weder die GKV noch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V abdecken — sie fließt also nicht in die Berechnung Ihrer Zuzahlungsobergrenze ein.
Wer eine private Krankenhauszusatzversicherung hat, sollte vorab prüfen, ob und in welchem Umfang diese Komfortleistungen eingeschlossen sind.
Was zahlt die Krankenkasse definitiv nicht?
Der gesetzliche Leistungsanspruch beschränkt sich auf die medizinische und pflegerische Versorgung. Folgende Ausgaben werden von der GKV grundsätzlich nicht übernommen:
- WLAN-Tagespässe und Internetzugang
- Telefongrundgebühr und Gesprächskosten über das Patiententelefon
- Kopfhörer für das Fernsehgerät
- Aufpreis für Einbett- oder Zweibettzimmer
- Zeitungen, Zeitschriften und sonstige persönliche Komfortartikel
Praktische Tipps für Ihren Aufenthalt
Vor der Aufnahme klären: Fragen Sie die Klinik im Vorfeld oder bei der Aufnahme, welche Komfortleistungen kostenlos sind und welche Tagessätze für WLAN und Telefon anfallen. Viele Krankenhäuser veröffentlichen diese Informationen auf ihrer Website.
Mobilfunk prüfen: Wenn Ihr Smartphone-Tarif Datenvolumen mitbringt, ist mobiles Internet oft die günstigere Alternative zum kostenpflichtigen Krankenhaus-WLAN.
Vorab aufladen: Falls Sie das Patiententelefon nutzen möchten, laden Sie das Konto bei der Aufnahme auf. Verfallene Restguthaben werden bei Entlassung nicht immer zurückerstattet — informieren Sie sich vorab.
Wahlleistungsvertrag lesen: Unterschreiben Sie einen Wahlleistungsvertrag erst nach vollständiger Lektüre. Darin sind alle gebuchten Zusatzleistungen und deren Kosten verbindlich festgehalten.
Zusatzversicherung prüfen: Haben Sie eine Krankenhauszusatzversicherung, prüfen Sie im Tarifwerk, welche Komfortleistungen abgedeckt sind — und reichen Sie die Belege nach Entlassung fristgerecht ein.
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für WLAN im Krankenhaus?
- Nein. WLAN, Fernsehen und Patiententelefon zählen zu den Komfort- oder Wahlleistungen und sind nicht Teil des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Die Kosten müssen Sie selbst tragen, sofern das Krankenhaus keinen kostenlosen Basiszugang anbietet.
- Wie viel kostet WLAN im Krankenhaus?
- Die Preisspanne ist erheblich: Manche Kliniken bieten einen kostenlosen Basiszugang mit begrenztem Datenvolumen, andere verlangen ein Tagesentgelt von etwa 1,50 bis 5 Euro. Wer ein Wahlleistungs-Einbett- oder Zweibettzimmer gebucht hat, erhält WLAN vielerorts ohne Aufpreis.
- Wie funktioniert die Abrechnung des Patiententelefons?
- Meist über ein aufladbares Guthabenkonto mit Mindestaufladebetrag von oft 10 Euro und einer Grundgebühr von etwa 1,50 bis 2 Euro pro Tag, die häufig eine Flatrate ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz einschließt. Gespräche ins Ausland oder zu Servicerufnummern werden zusätzlich berechnet.
- Fallen Kosten für die Nutzung meines eigenen Handys im Krankenhaus an?
- Nein, auf Ihr eigenes Mobiltelefon fallen im Krankenhaus keine Extrakosten an, es sei denn, Sie aktivieren kostenpflichtige Roaming- oder Mehrwertdienste. In bestimmten Bereichen wie Intensivstation oder OP-Bereich kann die Nutzung jedoch eingeschränkt sein.
- Was ist im Wahlleistungszimmer bei WLAN, TV und Telefon inklusive?
- Wer ein Einbett- oder Zweibettzimmer als Wahlleistung bucht, erhält meist WLAN, Kopfhörer und oft auch die Telefongrundgebühr im Paket. Die Wahlleistung Unterkunft ist jedoch eine freiwillige Zuzahlung, die nicht in die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V einfließt.